Gemeinsame Erholungsaufenthalte von Familien dienen der Gesundheit aller Familienmitglieder und stärken die Familiengemeinschaft. Der Freistaat Sachsen fördert Familienurlaube. Durch staatliche Zuwendungen sollen einkommensschwachen Familien Erholungsaufenthalte ermöglicht werden. Gefördert werden Angebote der Familienfreizeit und -erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Deutschland in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände sowie Aufenthalte in Einrichtungen, die von dem Verband, bei dem die vorgesehene Förderung beantragt wird, als für Familienerholung geeignet anerkannt werden. Verwandtenbesuche oder sonstige private Besuchsreisen werden nicht gefördert.

Die Förderbedingungen finden Sie im Informationsblatt Familienurlaub.

Mit diesem Formular können Sie bei den Antragsstellen zur Familienförderung Ihren Zuschuss zum Familienaurlaub beantragen:

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind an diese Dienststellen der Caritas oder die anderen Geschäftsstellen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie der Familienverbände zu richten, die im Informationsblatt Familienurlaub aufgeführt sind.

 

Förderung von Familienurlaub
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